Leistungsbewertung

Leistungsmessung Sek.I

Die Leistungsmessung und -bewertung basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes, der APO SI und des Kernlehrplans Französisch. Die Fachschaft Französisch hat sich auf spezifische Kriterien geeignet, die für die Leistungsbewertung von schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen in den modernen Fremdsprachen relevant sind. Die Kriterien der Leistungsmessung für die Sek I finden Sie hier:

Leistungsmessung Französisch in der Sekundarstufe I

Leistungsmessung Sek.II

Die Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe II basieren auf den Vorgaben des Schulgesetzes (SchulG), der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sowie dem Kernlehrplan Französisch für die Sekundarstufe II und berücksichtigen die Vorgaben zum Zentralabitur NRW sowie den Erlass zu mündlichen Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe. Die Fachschaft Französisch hat sich auf spezifische Kriterien für die Bewertung schriftlicher und mündlicher Prüfungsleistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Facharbeiten, besondere Lernleistungen) sowie sonstiger Leistungen geeinigt, die für die Leistungsbemessung in den modernen Fremdsprachen relevant sind. Französisch wird in der Sek II als fortgeführte Fremdsprache in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Französisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Sek II kann nur als Grundkurs belegt werden. Die Grundsätze zur Leistungsmessung in der Oberstufe finden Sie hier:

Leistungsbewertung Sek.II ab Abitur 2017

Leistungsmessung Französisch als fortgeführte FS

Leistungsmessung Französisch als neue FS