Leistungsbewertung im Fach Praktische Philosophie (PPL)

Durch die "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG" sind Leistungen, die über Distanzunterricht erbracht werden zu benoten. Dieses Konzept setzt diesen Erlass für die Fächer Philosophie und Praktische Philosophie um:

Konzept zur Leistungsbewertung digitalen Unterrichts PL/PPL

Die verbindlichen rechtlichen Grundlagen der Benotung bilden das Schulgesetz (§ 48 SchulG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI).

Das Fach Praktische Philosophie ist ein reguläres Unterrichtsfach. Dies bedeutet, dass das Fach wie jedes andere Fach auch benotet wird und dass es versetzungsrelevant ist. In der Sekundarstufe I werden im Fach Praktische Philosophie keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Note ergibt sich daher wesentlich aus der aktiven Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und zu einem geringeren Teil aus schriftlichen Überprüfungen des Lernstandes, sogenannten Tests. Auch die Heftführung wird zur Benotung herangezogen. Das neue Kerncurriculum schreibt dazu:

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate),
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen mit einer maximalen Dauer von 15 Minuten sowie
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation).

Bei der Benotung werden sowohl die Quantität als auch die Qualität der Beiträge berücksichtigt. Die Beurteilung der Qualität richtet sich dabei u.a. nach diesen Gesichtspunkten:

Reproduktion

  • Sind dem Schüler Ergebnisse, Inhalte und Erkenntnisse aus dem Unterricht präsent und können sie passend reproduziert werden?
  • Kann der Schüler einfachen Quellen Informationen entnehmen und sachrichtig wiedergeben?
  • Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage komplexe Quellen zu verstehen und kann er dies zum Ausdruck bringen?

Erlerntes anwenden und beziehen

  • Kann der Schüler verschiedene Inhalte sachrichtig zueinander in Beziehung setzen?
  • Kann der Schüler Positionen, Meinungen oder Aussagen miteinander vergleichen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten deutlich machen?

Begründet eine Meinung bilden

  • Ist der Schüler in der Lage, sich seine eigene Meinung bewusst zu machen und diese für andere verständlich auszudrücken?
  • Können darüber hinaus allgemein gültige Gründe und Argumente für die eigene Meinung angeführt werden?
  • Ist der Schüler in der Lage, Meinungen und Ansichten anderer Personen, die von der eigenen abweichen, zu verstehe und kann er dies ausdrücken?
  • Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage sich in die Position anderer Personen zu versetzen und kann er Dinge aus dieser Perspektive heraus argumentativ beurteilen?

Wie in anderen Unterrichtsfächern auch werden im Unterricht Praktische Philosophie neben den Inhalten auch Methoden, Arbeitstechniken und verschiedene Kompetenzen vermittelt. Das Kerncurriculum bestimmt zentrale Kompetenzen, die die Schüler an den verschiedenen Inhalten im Unterrichtsverlauf erwerben sollen. Die Kompetenzen könne Sie dem Kernlehrplan oder in Kurzform dem Dokument Fragekreise und Kompetenzen PPLauf unserer Homepage entnehmen.